Nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum
… für Bürger – Kommunen – Unternehmen
CarSharing & RideSharing
Wichtige Hinweise für Mitglieder
Grundsätzliches zur Genossenschaft
Um dieses Ziel in die Tat umzusetzen, sind Investitionen in die Organisation und die Infrastruktur (Ladesäulen, E-Fahrzeuge) erforderlich. Da dieses Ziel nicht von einem Einzelnen sondern nur von einer Gemeinschaft zu erreichen ist, bringen die Mitglieder nicht nur personelle Ressourcen sondern auch finanzielle Mittel in die Genossenschaft ein, wobei die einzelnen Mitglieder unabhängig voneinander bleiben können. Einzelheiten sind in der Satzung unserer Genossenschaft geregelt.
Was bedeutet das?
Konkret bedeutet dies, dass die Mitglieder Kapital zur Verfügung stellen und dafür ein Mitbestimmungsrecht bei allen wichtigen Entscheidungen über die grundsätzliche Ausrichtung und den Geschäftszweck der Genossenschaft erhalten. Wahrnehmen können sie ihr Stimmrecht in jährlich stattfindenden Generalversammlungen. Die Interessen der Mitglieder-Gemeinschaft werden von einem gewählten Aufsichtsrat vertreten, der den Vorstand der Genossenschaft beaufsichtigt.
Was haben Sie davon?
Die von der Genossenschaft erzielten Gewinne können in Form einer jährlichen Dividende und/oder Rückvergütung ausgezahlt werden. Die Auszahlung an die Mitglieder erfolgt anteilig entsprechend ihrer Genossenschaftsanteile.
Allerdings gilt: Wie bei den Aktien ist eine Dividende nicht garantiert. Über die Ausschüttung entscheidet die Generalversammlung.